Spendenaufruf zum Normenkontrollverfahren gegen die Maskenpflicht im Schulunterricht

Markus Beetz am 25.10.2020 in Biberach

Markus hat auf unserer letzten Demo sein Normenkontrollverfahren vorgestellt. Eltern, bitte unterstützt ihn dabei und teilt dieses Anliegen in eurem Bekanntenkreis.

Hier kommt sein Aufruf und der Spendenlink.

„Ich starte ein Normenkontrollverfahren gegen das Land Baden Württemberg (da meine Kinder dort zur Schule gehen) in Bezug auf die durch die Pandemiestufe 3 angeordneten Maßnahmen wie Maskenzwang im Unterricht, Zwangslüften. Vor allem fordere ich eine Binnendifferenzierung – also die differenzierte Betrachtung der Landkreise mit ihren Inzidenzwerten. Jeder Landkreis und jede Schule soll selbständig Herr über die Maßnahmen sein. Weiter beantrage ich die Aussetzung der Schulpflicht im Zusammenhang mit der epidemischen Lage. Dieses Verfahren wird vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim mit Anwaltszwang geführt. Ich beabsichtige ein weiteres Verfahren gegen den Freistaat Bayern anzustreben. Allerdings kann ich das Kostenrisiko nicht alleine tragen. Es ist sehr viel Arbeit und Vorleistung nötig. Auch kleine Beträge helfen. Die einfachste und dazu kostenfreie Lösung ist das Sammeln der Spenden über diesen Paypal Link. Bitte sende Deinen Beitrag als „Freund“ damit fallen keine Kosten an.

Normenkontrollklage http://paypal.me/Normenkontrollklage

Vielen Dank für Deine Unterstützung.“

Masken(frei) in Biberach – Eure Erfahrungen im öffentlichen Umgang mit dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

An dieser Stelle sammeln wir Erfahrungen beim Einkaufen und im täglichen Umgang mit dem Thema Maske und Mund-Nasen-Schutz. Schildert uns eure Erfahrungen per email.

1.

Vollbesetztes Wartezimmer beim Zahnarzt, ein kleiner Junge, vielleicht 4 oder 5 Jahre alt, schnauft schwer unter seinem Mundnasenschutz. Als er ihn kurz herunterzieht, um tief Luft zu holen, wird er augenblicklich von seiner Mutter angeherrscht. „Zieh sofort die Maske wieder über die Nase!“

2.

In öffentlichen Kulturräumen der Stadt Biberach (Bücherei, Museum, Musikschule) wird Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen dürfen, ab Oktober 2020 der Zutritt verwehrt. Diese Anordnung der Dezernentenkonferenz, die eine klare Diskriminierung hinsichtlich der Gleichstellung bedeutet, wird als „Schutzmaßnahme“ begründet. *

3.

Ich bin vom MNS befreit. Aber ich merke einen Wandel bei den anderen Menschen. Seit einigen Wochen werden Kunden im Geschäft immer aggressiver, es kommt häufiger zu Situationen, in denen ich von Kunden! angeherrscht werde, wo meine Maske sei. Mittlerweile hat sich ein böser Blick mit dem Ausruf oder Zischen ohne Blickkontakt: MASKE! etabliert. Oder Kunden gehen zur Filialleitung oder zur Verkäuferin und beschweren sich. Dies sind aber nur einzelne. Das Verkaufspersonal geht meist professionell mit der Thematik um, was einem die Situation erleichtert. Die Menschen, die andere wegen der Maske anherrschen, wissen nicht, wie schwer sie das Leben anderer Menschen machen, die nichts dafür können. Man könnte ja auch nett fragen. Auch sie werden mal älter und krank und ich wünsche ihnen nicht solch ein respektloses Umfeld. Schade, dass die Stadt gegen das Grundgesetz verstößt und exkludiert, dabei sollte sie in Sachen Inklusion voran gehen und behinderte Menschen nicht ausschließen. In einem solchen Deutschland will ich nicht leben.

Hier noch der Passus vom Grundgesetz, der ja in BC wohl nicht mehr gilt: Gleichheitsgebot im Grundgesetz Menschen mit Behinderung nicht benachteiligen

1994 wurde der Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ in Artikel 3 des Grundgesetzes aufgenommen. Diese Änderung gilt als ein großer Erfolg der Gleichstellungsbewegung behinderter Menschen. 

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

* Anmerkung vom 08.10.2020

Bereits im Juni hat die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Antidiskriminierungsberatung Baden-Württemberg zu dieser Problematik Stellung genommen. Vielen Dank an Tina Romdhani!

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Wichtige Studie beim Thieme Verlag von Prof. Ines Kappstein, die die Risiken des MNS thematisiert:

https://www.thieme-connect.com/products/ejournals/abstract/10.1055/a-1174-6591

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Corona-Verordnung Baden-Württemberg vom 30.10.2020

(2) Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht nicht

  • für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,
  • für Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, wobei die Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung zu erfolgen hat,
  • für Beschäftigte, sofern sich an deren Einsatzort keine Kundinnen und Kunden oder Besucherinnen und Besucher aufhalten,
  • in Praxen und Einrichtungen nach Absatz 1 Nummer 2 und 3, sofern die Behandlung, Dienstleistung oder Therapie dies erfordert,
  • bei der Inanspruchnahme von gastronomischen Dienstleistungen,
  • wenn ein anderweitiger mindestens gleichwertiger Schutz für andere Personen gegeben ist oder
  • in Einrichtungen nach Absatz 1 Nummer 6 innerhalb der Unterrichtsräume, in den zugehörigen Sportanlagen und Sportstätten sowie bei der Nahrungsaufnahme.