Podiumsdiskussion Biberach März 2022

Veranstaltungshinweis:

am kommenden Samstag (12.03.2022) findet eine Podiumsveranstaltung auf dem Biberacher Marktplatz statt. Dazu sind alle eingeladen. Es wird eine Bühne und Redebeiträge geben, ebenso ist ein Mikrofon für Gastredebeiträge geplant. Die Einladung zu dieser Veranstaltung ging auch an die örtliche Presse und die politischen Entscheider in Biberach raus. Egal wie du / ihr zu den Maßnahmen steht, lasst uns miteinander reden.

Beginn: 15:00

Ort: Marktplatz Biberach

Überarbeitung des Infektionsschutzgesetz: Jens Gnisa, Richter und Ex-Vorsitzender des Deutschen Richterbundes ruft dazu auf, dem Gesetz nicht zuzustimmen.

Hier ein Lesetipp aus der Berliner Zeitung zur geplanten Novelle des IfSG.

Zitat: „Kein Bürgermeister, keine Landesregierung, kein Verwaltungsgericht kann eingreifen.“

… Nach Ansicht des Richters „dürfte es sich wohl um das am tiefsten in die Grundrechte einschneidende Bundesgesetz der letzten Jahrzehnte handeln“. Das Gesetz mache eine „vorausschauende Lebensplanung weitgehend in vielen Bereichen unmöglich: keine Familienfeier auch nur im kleinsten Rahmen, keine Messe, keine einzige Veranstaltung kann geplant werden. Weil man immer quasi über Nacht mit einem automatisch eintretenden Lockdown rechnen muss“. Zudem trete der Lockdown „völlig unabhängig davon ein, ob überhaupt noch jemand stirbt, ob sich noch jemand auf den Intensivstationen befindet und wie viel schwere Verläufe es gibt“. Die ganze Gesellschaft werde auf „Autopilot“ gestellt. „Und ja, darüber rege ich mich nicht nur auf, ich bin entsetzt.“

Lesetipp: Keine wissenschaftliche Grundlage für Covid-Impfung bei Menschen über 75

„[Christoph Hueck:]  Am 14. Januar hat das Robert Koch Institut (RKI) in einem ausführlichen Epidemiologischen Bulletin [1] die Studienergebnisse der Firmen BioNTech und Moderna zur Wirksamkeit und Sicherheit der neuartigen mRNA-Impfstoffe dargestellt. Die Impfstoffe wurden in Deutschland bereits rund 1,4 Millionen Mal verabreicht (1,37 Millionen Dosen von BioNTech, 18.000 von Moderna).[2]  Die detaillierten Ergebnisse der Studien sind ernüchternd. Die von Medien und Politikern immer wieder genannten „95% Wirksamkeit“ gelten zwar für die reduzierte Häufigkeit einer leichteren Covid-19 Erkrankung[3] nach einer Impfung. Untersucht man jedoch, ob die Impfung auch gegen eine Covid-Erkrankung mit schweren klinischen Symptomen schützt, dann liegt die Wirksamkeit nur noch bei rechnerischen 75%. Doch diese Zahl ist statistisch nicht signifikant! Das so genannte Konfidenzintervall, das eine Aussage über die Verlässlichkeit der Ergebnisse erlaubt, beträgt in diesem Fall –153%  bis 100% [siehe die Tabelle des RKI unten]. Das heißt, dass man nach einer Impfung rechnerisch sogar ein erhöhtes Risiko haben könnte, schwer an Covid-19 zu erkranken. „

Hier geht es zum ganzen Artikel.

Passend dazu auch der Artikel von Paul Schreyer bei multipolar: https://multipolar-magazin.de/artikel/geringe-evidenz-impfung

Lesetipp: Kliniksterben in der Pandemie geht weiter

Hier ein ganz interessanter Artikel der Berliner Zeitung zur Schließung von Krankenhäusern, die ungebremst weiterläuft. Erinnert euch daran, wenn ein Politiker wie Karl Lauterbach im Fernsehen wieder etwas von „Überlastung des Gesundheitssystems verhindern“ erzählt, und mit dieser Durchhalteparole die fortwährenden Grundrechtseinschränkungen rechtfertigt.

https://www.berliner-zeitung.de/gesundheit-oekologie/kliniken-werden-geschlossen-obwohl-das-gesundheitssystem-vor-dem-kollaps-steht-li.132283

Masken(frei) in Biberach – Eure Erfahrungen im öffentlichen Umgang mit dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

An dieser Stelle sammeln wir Erfahrungen beim Einkaufen und im täglichen Umgang mit dem Thema Maske und Mund-Nasen-Schutz. Schildert uns eure Erfahrungen per email.

1.

Vollbesetztes Wartezimmer beim Zahnarzt, ein kleiner Junge, vielleicht 4 oder 5 Jahre alt, schnauft schwer unter seinem Mundnasenschutz. Als er ihn kurz herunterzieht, um tief Luft zu holen, wird er augenblicklich von seiner Mutter angeherrscht. „Zieh sofort die Maske wieder über die Nase!“

2.

In öffentlichen Kulturräumen der Stadt Biberach (Bücherei, Museum, Musikschule) wird Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen dürfen, ab Oktober 2020 der Zutritt verwehrt. Diese Anordnung der Dezernentenkonferenz, die eine klare Diskriminierung hinsichtlich der Gleichstellung bedeutet, wird als „Schutzmaßnahme“ begründet. *

3.

Ich bin vom MNS befreit. Aber ich merke einen Wandel bei den anderen Menschen. Seit einigen Wochen werden Kunden im Geschäft immer aggressiver, es kommt häufiger zu Situationen, in denen ich von Kunden! angeherrscht werde, wo meine Maske sei. Mittlerweile hat sich ein böser Blick mit dem Ausruf oder Zischen ohne Blickkontakt: MASKE! etabliert. Oder Kunden gehen zur Filialleitung oder zur Verkäuferin und beschweren sich. Dies sind aber nur einzelne. Das Verkaufspersonal geht meist professionell mit der Thematik um, was einem die Situation erleichtert. Die Menschen, die andere wegen der Maske anherrschen, wissen nicht, wie schwer sie das Leben anderer Menschen machen, die nichts dafür können. Man könnte ja auch nett fragen. Auch sie werden mal älter und krank und ich wünsche ihnen nicht solch ein respektloses Umfeld. Schade, dass die Stadt gegen das Grundgesetz verstößt und exkludiert, dabei sollte sie in Sachen Inklusion voran gehen und behinderte Menschen nicht ausschließen. In einem solchen Deutschland will ich nicht leben.

Hier noch der Passus vom Grundgesetz, der ja in BC wohl nicht mehr gilt: Gleichheitsgebot im Grundgesetz Menschen mit Behinderung nicht benachteiligen

1994 wurde der Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ in Artikel 3 des Grundgesetzes aufgenommen. Diese Änderung gilt als ein großer Erfolg der Gleichstellungsbewegung behinderter Menschen. 

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* Anmerkung vom 08.10.2020

Bereits im Juni hat die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Antidiskriminierungsberatung Baden-Württemberg zu dieser Problematik Stellung genommen. Vielen Dank an Tina Romdhani!

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Wichtige Studie beim Thieme Verlag von Prof. Ines Kappstein, die die Risiken des MNS thematisiert:

https://www.thieme-connect.com/products/ejournals/abstract/10.1055/a-1174-6591

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Corona-Verordnung Baden-Württemberg vom 30.10.2020

(2) Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht nicht

  • für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,
  • für Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, wobei die Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung zu erfolgen hat,
  • für Beschäftigte, sofern sich an deren Einsatzort keine Kundinnen und Kunden oder Besucherinnen und Besucher aufhalten,
  • in Praxen und Einrichtungen nach Absatz 1 Nummer 2 und 3, sofern die Behandlung, Dienstleistung oder Therapie dies erfordert,
  • bei der Inanspruchnahme von gastronomischen Dienstleistungen,
  • wenn ein anderweitiger mindestens gleichwertiger Schutz für andere Personen gegeben ist oder
  • in Einrichtungen nach Absatz 1 Nummer 6 innerhalb der Unterrichtsräume, in den zugehörigen Sportanlagen und Sportstätten sowie bei der Nahrungsaufnahme.