
Durchbruch im unsäglichen Maskenthema für unsere Schulkinder – auch viele Arbeitnehmer sind mittlerweile mit dem Thema Maskenpflicht am Arbeitsplatz konfrontiert. Während Erwachsene ihren Körper und ihre Bedürfnisse besser einschätzen können, selbständig die Maske auch einmal absetzen und bei Durchfeuchtung wechseln, sind Kinder dem Gruppenzwang oftmals hilflos ausgesetzt. Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) hat sich jetzt mit einem Statement zur Arbeitssicherheit in punkto Masken deutlich für eine Begrenzung der Tragezeit mit festen Pausenzeiten von Masken aller Art (medizinisch und Community) ausgesprochen. Das PDF gibt es hier nachzulesen.
Damit ist klar, dass die Maskenregelung für Kinder, die im Schulbus, im Unterricht und auf dem Pausenhof – nur mit kleinen Unterbrechungen zum Essen und Trinken – Masken tragen müssen, nicht zulässig ist. Viele Kinder sind nach der Schule auch noch im offenen Ganztag und fahren anschließend wieder mit dem Bus nach Hause, was zu Tragezeiten von über 8h führt.
Schulleiter und Arbeitgeber machen sich somit haftbar, wenn sie die Pausenzeiten (siehe PDF) nicht einhalten und überwachen. Die ersten Klagen sind auf dem Weg. Erste Schulleiter nehmen Abstand von der Maskenpflicht. Hier seht ihr das Statement von Ingenieur Manuel Döring und Rechtsanwalt Ralf Ludwig.